Gericht lehnt Rundfunkgebühren für gewerblichen Internet-PC ab
Ein “vernünftiger Durchschnittsbürger” wird nach Ansicht des Gerichts unter einem Rundfunkempfangsgerät ein Radiogerät oder Empfangsteil verstehen, das zumindest auch zum Zweck des Rundfunksempfangs angeschafft worden ist. Das treffe für einen Internet-PC nicht zu. Der werde – jedenfalls außerhalb des privaten Bereichs – nicht typischerweise zum Empfang von Hörfunksendungen bereitgehalten. Einen Rundfunkempfang über den PC zu beruflichen Zwecken befand das Gericht als “eher fernliegend”.


