Gespräche wurden mit Mikrofonen mitgehört

Gespräche wurden mit Mikrofonen mitgehört

Rechtsanwalt Neuber, welcher häufiger an diesem Landgericht zugegen ist, äußerte sich detaillierter zum Sachverhalt. So sei die Kamera im Eingangsbereich auch diejenige gewesen, die den einzigen Raucherbereich des Gerichts überwachte. In Verhandlungspausen waren dort zahlreiche rauchende Verteidiger und ihre Mandanten zugegen, so auch Rechtsanwalt Neuber. Dieser sei dort häufiger mit einer rauchenden Mandantin zugegen gewesen, um prozesstaktische Dinge zu besprechen, die eigentlich vertraulich sind. Auch andere Verteidiger und ihre Mandanten sollen sich dort zum selben Zwecke häufig aufgehalten haben. Dabei stellt dieser Eingriff des Abhörens eines Verteidigergesprächs einen elementaren Eingriff in das Grundrecht des Beschwerdeführers nach Artikel 12, Absatz 1 des Grundgesetzes dar. Dieses gewährleistet dem Rechtsanwalt eine von staatlicher Kontrolle und Bevormundung freie Berufsausübung, insbesondere zu dem Zwecke, damit das Vertrauensverhältnis zwischen Mandant und Anwalt geschützt werden kann. Es scheint als bräuchte es gar kein BKA-Gesetz, um in die Grundrechte des eigenen Volkes einzugreifen.

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