G20 police ‘used undercover men to incite crowds’

G20 police ‘used undercover men to incite crowds’

An MP who was involved in last month’s G20 protests in London is to call for an investigation into whether the police used agents provocateurs to incite the crowds. Liberal Democrat Tom Brake says he saw what he believed to be two plain-clothes police officers go through a police cordon after presenting their ID cards. Brake, who along with hundreds of others was corralled behind police lines near Bank tube station in the City of London on the day of the protests, says he was informed by people in the crowd that the men had been seen to throw bottles at the police and had encouraged others to do the same shortly before they passed through the cordon.

In tiefer Trauer um Artikel 5(1) GG

In tiefer Trauer um Artikel 5(1) GG

User-generated Nonsense

User-generated Nonsense

Es haben sich ein paar Literaturblogs herausgebildet, bei denen Anführungszeichen unnötig sind, hervorragend umgesetzte, bis ins Detail durchdachte Angebote von Experten oder Laien, die keine Laien mehr sind. Demgegenüber steht eine enorme Anzahl von Blogs, die anstelle der Bücher das Seelenleben der Blogger behandeln. Es spielt weniger eine Rolle, wie das Buch ist, wie es sprachlich, inhaltlich, historisch und kulturell einzuordnen wäre, sondern mehr, wie es auf den Rezensenten wirkt, wie er sich fühlt beim Lesen und davor und danach. Das Gefühl drängt sich in den Vordergrund und wird häufig in einem euphorischen oder vernichtenden Urteil ausgedrückt; der interessierte Leser läuft ins Leere, da er bei einem Urteil eine Begründung erwartet und diese nicht erhält. Er kann sich nicht informieren und sich nicht aufklären lassen, er kann keine eigene Meinung und kein Auge für die Ästhetik der Texte entwickeln.

BGH setzt niedrige Hürden zur E-Mail-Überwachung

BGH setzt niedrige Hürden zur E-Mail-Überwachung

Im vorliegenden Fall wandte sich der Täter gegen seine Verurteilung wegen besonders schwerer Vergewaltigung. Der Angeklagte rügte in seiner Revision unter anderem den Zugriff auf E-Mails. Das Landgericht München I hatte sich in seinem Urteil maßgeblich auf E-Mails gestützt, die Ermittler zuvor einfach beschlagnahmt hatten, ohne dabei den besonderen Anforderungen an eine Telekommunikationsüberwachung gerecht zu werden. Darin sah der BGH jedoch keine Rechtsverletzung. Für die Frage des Zugriffs auf die E-Mails wählte der BGH in seinem Beschluss einen Weg, der weder über den strengen Paragraphen 100a der Strafprozessordnung, noch über den besonders einfach gangbaren Paragraphen 94 StPO führt. Nach Auffassung der Karlsruher Richter stelle der Zugriff auf E-Mails in der Mailbox eine Postbeschlagnahme nach Paragraph 99 StPO dar. In dieser Phase sei der Zugriff “vergleichbar mit der Beschlagnahme beispielsweise von Telegrammen”, erläutern die Richter.

FireStats icon Powered by FireStats